Abfuhrkalender 2025 AWB-FFB
Meldung des Wasserzählerstands
Sie haben durch einen Klick in das unten stehende Feld die Möglichkeit, online Ihre neuen Wasserzählerstände zu melden. Damit ersparen Sie sich die Abgabe der Wasserzählerstände in Papierform.
Online-Dienste der Gemeinde Egenhofen
Einige Angelegenheiten können Sie bequem online erledigen bzw. ankündigen.
Kommunalwahl am 08. März 2026
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die Ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage. Im Rathaus in Unterschweinbach werden derzeit alle notwendigen Vorbereitungen für einen reibungslosen Ablauf getroffen.
- Landkreis Fürstenfeldbruck
Bei den Wahlen auf Kreisebene wird der Landrat beziehungsweise die Landrätin und für den Kreistag 70 Kreistagsmitglieder neu gewählt. In den 23 Städten und Gemeinden des Landkreises Fürstenfeldbruck entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Besetzung des jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderates.
- Egenhofen
Sie können in den 5 Abstimmungsräumen der Gemeinde am Sonntag, 08. März 2026, von 8 Uhr bis 18 Uhr den Fürstenfeldbrucker Landrat bzw. die Landrätin, die Fürstenfeldbrucker Kreisratsmitglieder, 16 Gemeinderatsmitglieder und den Egenhofener Bürgermeister wählen. Selbstverständlich können Sie Ihre Stimmen auch per Briefwahl vergeben. Eine Wahlbenachrichtigung erhalten Sie etwa bis Mitte Februar.
- Egenhofener Wahlhelfer
Die Wahlhelfer für die Kommunalwahl wurden eingeteilt und alle Posten sind besetzt.
Sollten Sie sich für kommende Wahlen als Wahlhelfer interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter der Tel.-Nr. 08145/9204-0
Passbilder für Ausweisdokumente können ab sofort in der Gemeinde direkt erstellt werden!
Seit der Einführung des EU-Biometrie-Passes und der computergestützten automatisierten Gesichtserkennung werden sehr hohe Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt!
Daher dürfen Lichtbilder für Ausweispapiere in Papierform nicht mehr verwendet werden. Es sind zwingend digitale Lichtbilder in Farbe für die Antragstellung von Ausweispapieren zu verwenden.
Die Gemeinde Egenhofen kann ab sofort für Sie bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente die Bilder vor Ort erstellen. Sie können die digitalen Bilder jedoch auch nach wie vor bei einem Fotografen erstellen lassen, sofern dieser sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend zertifizieren hat lassen (bitte beim Fotografen nachfragen).
Digitale Lichtbilder, die von nicht zertifizierten Fotografen aufgenommen wurden (also auch private Bilddateien), dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
Wir bitten um Beachtung.
Plakatieren an Bushäuschen verboten!
In der Gemeinde Egenhofen ist es nicht gestattet, Bushäuschen zu plakatieren. Es dürfen nur die öffentlich zugänglichen Anschlagtafeln, NICHT die Amtstafeln, plakatiert werden.
Digitales Bauantragsverfahren
Seit 01.10.2022 Digitales Bauantragsverfahren möglich!
Seit dem 01.10.2022 können Bauanträge für den Landkreis Fürstenfeldbruck, mit Ausnahme der Städte Germering und Fürstenfeldbruck, auch digital eingereicht werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von baurechtlichen Anträgen: Seit dem 01.10.2022 müssen alle Bauanträge – egal ob digital oder analog – beim Landratsamt eingereicht werden.
Über das BayernPortal können die Ersteller der Bauvorlagen, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen direkt in die Software des Bauamtes übergeben.
Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen ist auf dem Internetauftritt des Landratsamtes unter Bau & Umwelt – Bauamt – Digitaler Bauantrag zu finden: http://www.lra-ffb.de
Alle baurechtlichen Anträge können aber weiterhin auch in Papierform mit den bekannten Bauantragsmappen eingereicht werden.
Ausnahmen:
Analoge Freistellungsverfahren
und
analoge Anträge auf isolierte Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften ( z.B. Gaubensatzung) bei verfahrensfreien Vorhaben sind bei der Gemeinde einzureichen, die für die Entscheidung zuständig ist.


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