Abfuhrkalender 2025 AWB-FFB
Meldung des Wasserzählerstands
Sie haben durch einen Klick in das unten stehende Feld die Möglichkeit, online Ihre neuen Wasserzählerstände zu melden. Damit ersparen Sie sich die Abgabe der Wasserzählerstände in Papierform.
Online-Dienste der Gemeinde Egenhofen
Einige Angelegenheiten können Sie bequem online erledigen bzw. ankündigen.
Bitte um Beachtung!
Am Donnerstag, den 17.04.2025 bleiben das Rathaus und der Bauhof ab 12 Uhr geschlossen.
Danke für Ihr Verständnis.
Stadtradeln 2025
Das „Stadtradeln“ findet in diesem Jahr vom 04.05.2025 – 24.05.2025 statt.
Alle Kilometer, die Sie in diesem Zeitraum mit dem Fahrrad zurücklegen, können Sie heuer in das „offene Team Egenhofen“ über das Landratsamt Fürstenfeldbruck eintragen.
Über stadtradeln.de können Sie sich anmelden und unter der Kommune: Landkreis Fürstenfeldbruck, Hauptteam: Offenes Team-Egenhofen Ihre Registrierung vornehmen oder mit Ihrem bestehenden Account anmelden.
Wir halten Sie an dieser Stelle über die neuesten Informationen gerne auf dem Laufenden.
Plakatieren an Bushäuschen verboten!
In der Gemeinde Egenhofen ist es nicht gestattet, Bushäuschen zu plakatieren. Es dürfen nur die öffentlich zugänglichen Anschlagtafeln, NICHT die Amtstafeln, plakatiert werden.
Digitales Bauantragsverfahren
Seit 01.10.2022 Digitales Bauantragsverfahren möglich!
Seit dem 01.10.2022 können Bauanträge für den Landkreis Fürstenfeldbruck, mit Ausnahme der Städte Germering und Fürstenfeldbruck, auch digital eingereicht werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von baurechtlichen Anträgen: Seit dem 01.10.2022 müssen alle Bauanträge – egal ob digital oder analog – beim Landratsamt eingereicht werden.
Über das BayernPortal können die Ersteller der Bauvorlagen, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen direkt in die Software des Bauamtes übergeben.
Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen ist auf dem Internetauftritt des Landratsamtes unter Bau & Umwelt – Bauamt – Digitaler Bauantrag zu finden: http://www.lra-ffb.de
Alle baurechtlichen Anträge können aber weiterhin auch in Papierform mit den bekannten Bauantragsmappen eingereicht werden.
Ausnahmen:
Analoge Freistellungsverfahren
und
analoge Anträge auf isolierte Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften ( z.B. Gaubensatzung) bei verfahrensfreien Vorhaben sind bei der Gemeinde einzureichen, die für die Entscheidung zuständig ist.


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