Abfuhrkalender 2025 AWB-FFB
Meldung des Wasserzählerstands
Sie haben durch einen Klick in das unten stehende Feld die Möglichkeit, online Ihre neuen Wasserzählerstände zu melden. Damit ersparen Sie sich die Abgabe der Wasserzählerstände in Papierform.
Online-Dienste der Gemeinde Egenhofen
Einige Angelegenheiten können Sie bequem online erledigen bzw. ankündigen.
Bitte um Beachtung!
Am Freitag, den 20.06.2025
sind das Rathaus und der Bauhof geschlossen.
Am Dienstag, 24.06.2025 sind das Einwohnermeldeamt
und das Gewerbeamt ab 8.45 Uhr geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Ab 1. Mai 2025 gelten neue Regeln für Ausweisfotos
Seit der Einführung des EU-Biometrie-Passes und der computergestützten automatisierten Gesichtserkennung werden sehr hohe Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt!
Daher dürfen Lichtbilder für Ausweispapiere in Papierform nicht mehr verwendet werden. Es sind zwingend digitale Lichtbilder in Farbe für die Antragstellung von Ausweispapieren zu verwenden.
Die Gemeinde Egenhofen kann auf Grund von Engpässen bei der Auslieferung der neuen Technik noch keine Bilder vor Ort erstellen. Sie können die digitalen Bilder nach wie vor bei einem Fotografen erstellen lassen, sofern dieser sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend zertifizieren hat lassen (bitte beim Fotografen nachfragen).
Digitale Lichtbilder, die von nicht zertifizierten Fotografen aufgenommen wurden (also auch private Bilddateien), dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
Eine Ausweisbeantragung ist ohne die Möglichkeit auf den Zugriff zum digitalen Lichtbild nicht möglich!
Wir bitten um Beachtung.
Klima und Umweltpreis 2025
Aktuell läuft der Bewerbungszeitraum für den Klima- und Umweltpreis 2025 der Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck
Wir möchten Sie daher ermutigen, sich mit Projekten zu bewerben. In diesem Jahr legt die Bürgerstiftung ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche Klima und Energiewende. Die Bürgerstiftung möchte Aktivitäten und Initiativen auszeichnen, die sich um Information und Aufklärung bemühen. In Zusammenarbeit mit dem Jugendkreistag wird es wieder die Kategorie „Jugend“ für 14 bis 21-Jährige geben, die mit insgesamt 2.000 Euro dotiert ist.
Mit dem Klima- und Umweltpreis will die Bürgerstiftung die vielen großartigen Initiativen, die es in unserer Region gibt, kennenlernen, sichtbar machen, ggf. untereinander vernetzen und möglichst längerfristig begleiten und fördern. Dies geschieht mit engagierten Ehrenamtlichen, Nutzung unseres Netzwerks und/ oder auch durch finanzielle Zuwendungen.
Bis zum 25. 07.2025 haben Sie Gelegenheit, Ihre Projekte aus dem Bereich Klima- und Umweltschutz bei der Bürgerstiftung einzureichen. Die Preisverleihung wird am 30.10.2025 in der Sparkasse Fürstenfeldbruck stattfinden. Merken Sie sich diesen Termin schon mal vor.
Einzelheiten zur Ausschreibung und einen Bewerbungsbogen finden Sie an den nachfolgenden Dokumenten.
Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 5, 82256 Fürstenfeldbruck, Tel. 08141 / 348722
Downloads
Plakatieren an Bushäuschen verboten!
In der Gemeinde Egenhofen ist es nicht gestattet, Bushäuschen zu plakatieren. Es dürfen nur die öffentlich zugänglichen Anschlagtafeln, NICHT die Amtstafeln, plakatiert werden.
Digitales Bauantragsverfahren
Seit 01.10.2022 Digitales Bauantragsverfahren möglich!
Seit dem 01.10.2022 können Bauanträge für den Landkreis Fürstenfeldbruck, mit Ausnahme der Städte Germering und Fürstenfeldbruck, auch digital eingereicht werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von baurechtlichen Anträgen: Seit dem 01.10.2022 müssen alle Bauanträge – egal ob digital oder analog – beim Landratsamt eingereicht werden.
Über das BayernPortal können die Ersteller der Bauvorlagen, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen direkt in die Software des Bauamtes übergeben.
Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen ist auf dem Internetauftritt des Landratsamtes unter Bau & Umwelt – Bauamt – Digitaler Bauantrag zu finden: http://www.lra-ffb.de
Alle baurechtlichen Anträge können aber weiterhin auch in Papierform mit den bekannten Bauantragsmappen eingereicht werden.
Ausnahmen:
Analoge Freistellungsverfahren
und
analoge Anträge auf isolierte Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften ( z.B. Gaubensatzung) bei verfahrensfreien Vorhaben sind bei der Gemeinde einzureichen, die für die Entscheidung zuständig ist.


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