Im Notfall bei
Wasserrohrbruch
Störungshotline (rund um die Uhr) für Wasserrohrbrüche im Bereich der Gemeinden
Egenhofen und Oberschweinbach Telefon: 08145/8790264
Meldung des Wasserzählerstands
Sie haben durch einen Klick in das unten stehende Feld die Möglichkeit, online Ihre neuen Wasserzählerstände zu melden. Damit ersparen Sie sich die Abgabe der Wasserzählerstände in Papierform.
Online-Dienste der Gemeinde Egenhofen
Einige Angelegenheiten können Sie bequem online erledigen bzw. ankündigen.
Am 2./3. und 10. Dezember 2024 sind das Einwohnermelde- und Gewerbeamt wegen Wahlschulungen geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis - Danke
Übertragung des Standesamts Egenhofen auf das Standesamt Maisach
Die Aufgaben des Standesamtes Egenhofen werden zukünftig vom Standesamt Maisach übernommen. Der Gemeinderat der Gemeinde Egenhofen beschloss dies einstimmig in seiner Sitzung am 22. Januar 2024.
Die geschlossene Vereinbarung wird zum 01. Mai 2024 umgesetzt.
Eheanmeldungen und Kirchenaustritte sind die häufigsten Aufgaben, die bisher im Standesamt Egenhofen erledigt werden und einen Besuch vor Ort erfordern. Geburten und Sterbefälle werden im zuständigen Standesamt beurkundet, wo man geboren oder verstorben ist. Bei einem Sterbefall erledigt in der Regel der Bestatter den Behördengang.
Die rechtlichen und personellen Anforderungen an die Gemeinde im Bereich Standesamtswesen sind sehr hoch. Genau wie bereits viele anderen Kommunen hat sich die Gemeinde Egenhofen zu dieser Lösung entschlossen.
Hinweis: Eheschließungen können nach wie vor im Rathaus durch den ersten und zweiten Bürgermeister stattfinden. Die Eheanmeldungen werden im Standesamts Maisach durchgeführt.
Der allgemeine Link zum Standesamt Maisach ist:
https://www.maisach.de/buergerservice/standesamt
Der spezielle Link für die Beantragung von standesamtlichen Unterlagen ist: https://formular.komuna.net/intelliform/forms/maisach/verwaltung/pool/urkundenbestellung/index?caller=geburt
Ihr Standesamt
Abschaffung Kinderreisepässe zum 01. Januar 2024
Zum 01. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Das geht aus dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 hervor.
Im Genauen bedeutet dies, dass ab diesem Zeitpunkt keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden können. Bereits ausgestellte Dokumente bleiben jedoch noch bis zu deren Ablauf gültig.
Aus diesem Grund muss überlegt werden, ob für Ihr Kind bei Auslandsreisen ein Personalausweis reicht oder ein Reisepass gefordert wird. Dies können Sie unter der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei, die bei den Dokumenten zwischen 2-5 Wochen variiert und beantragen Sie den Ausweis beziehungsweise Pass rechtzeitig.
Die Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente beträgt jeweils 6 Jahre.
Bitte planen Sie diesen Umstand für Ihre Urlaubsreisen 2024 mit ein.
Bei Fragen steht das Einwohnermeldeamt zu den Öffnungszeiten telefonisch unter 08145/9204 -0 oder per Mail mailto:ewo@egenhofen.de zur Verfügung.
Ihr Einwohnermeldeamt
Plakatieren an Bushäuschen verboten!
In der Gemeinde Egenhofen ist es nicht gestattet, Bushäuschen zu plakatieren. Es dürfen nur die öffentlich zugänglichen Anschlagtafeln, NICHT die Amtstafeln, plakatiert werden.
Keine Ausgabe mehr von Bioabfallsäcken im Rathaus!
Durch den Neubau unseres großen Wertstoffhofes und die Ausweitung der Öffnungszeiten wird die Ausgabe der Bioabfallsäcke (7 l und 10 l) im Rathaus eingestellt.
Die Bioabfallsäcke können Sie an unserem großen Wertstoffhof (Boschstr. 20), an jedem anderen großen Wertstoffhof im Landkreis oder im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck) erwerben.
Restmüllsäcke (100 l, Gebühr: 5,00 €) und Restmüll-/Windelsäcke (50 l, Gebühr: 2,50 €) werden weiterhin im Einwohnermeldeamt des Rathauses verkauft.
Ihre Gemeindeverwaltung Egenhofen
Digitales Bauantragsverfahren
Seit 01.10.2022 Digitales Bauantragsverfahren möglich!
Seit dem 01.10.2022 können Bauanträge für den Landkreis Fürstenfeldbruck, mit Ausnahme der Städte Germering und Fürstenfeldbruck, auch digital eingereicht werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von baurechtlichen Anträgen: Seit dem 01.10.2022 müssen alle Bauanträge – egal ob digital oder analog – beim Landratsamt eingereicht werden.
Über das BayernPortal können die Ersteller der Bauvorlagen, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen direkt in die Software des Bauamtes übergeben.
Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen ist auf dem Internetauftritt des Landratsamtes unter Bau & Umwelt – Bauamt – Digitaler Bauantrag zu finden: http://www.lra-ffb.de
Alle baurechtlichen Anträge können aber weiterhin auch in Papierform mit den bekannten Bauantragsmappen eingereicht werden.
Ausnahmen:
Analoge Freistellungsverfahren
und
analoge Anträge auf isolierte Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften ( z.B. Gaubensatzung) bei verfahrensfreien Vorhaben sind bei der Gemeinde einzureichen, die für die Entscheidung zuständig ist.
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