Steuern
Hundesteuer
für den ersten Hund 60,-- Euro
für den zweiten Hund 150,-- Euro
für den dritten und jeden weiteren Hund 200,-- Euro
für einen Kampfhund 1.000,-- Euro
Gewerbesteuer
Hebesatz ab 01.01.2025
Hebesatz 340 %
Grundsteuer A und B
Hebesatz ab 01.01.2025
Hebesatz Grundsteuer A 470 %
Hebesatz Grundsteuer B 230 %
Im seiner Dezembersitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Egenhofen die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer neu festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt dabei unverändert bei 340 Punkten. Für die Grundsteuer A und B wurden neue Hebesätze beschlossen. Grundlage waren dabei die vom Finanzamt gelieferten Daten. Zur Deckung des Haushaltes ist es nötig, dass auf keinen Fall die Einnahmen durch die neue Grundsteuer geringer ausfallen soll als bisher. Nach längerer Diskussion von verschiedenen Modellen einigte der Gemeinderat sich mit großer Mehrheit auf den Hebesatz von 470 Punkten für die Grundsteuer A und 230 Punkten für die Grundsteuer B. Gegenüber den bisherigen Zahlen fällt der Hebesatz für die Grundsteuer B deutlich, während er für die Grundsteuer A deutlich steigt. Der große Abstand der beiden Hebesätze zum bisherigen Hebesatz hängt mit den gelieferten Basiszahlen des Finanzamtes zusammen. Die Einnahmen für die Gemeinde werden sich voraussichtlich um 5% bis 10% erhöhen. Unberührt von den Hebesätzen werden die Grundsteuern sich durch die neuen Bewertungen teilweise deutlich verändern.