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Meldung des Wasserzählerstands

Sie haben durch einen Klick in das unten stehende Feld die Möglichkeit, online Ihre neuen Wasserzählerstände zu melden. Damit ersparen Sie sich die Abgabe der Wasserzählerstände in Papierform. 

Online-Dienste der Gemeinde Egenhofen

Einige Angelegenheiten können Sie bequem online erledigen bzw. ankündigen. 

Achtung!

Am Donnerstag, den 06.04.2023 bleibt das Rathaus nachmittags geschlossen.

Wir bitten um Verständnis!

 

 

Keine Ausgabe mehr von Bioabfallsäcken im Rathaus!

Durch den Neubau unseres großen Wertstoffhofes und die Ausweitung der Öffnungszeiten wird die Ausgabe der Bioabfallsäcke (7 l und 10 l) im Rathaus eingestellt.

Die Bioabfallsäcke können Sie an unserem großen Wertstoffhof (Boschstr. 20), an jedem anderen großen Wertstoffhof im Landkreis oder im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck) erwerben.

Restmüllsäcke (100 l, Gebühr: 5,00 €) und Restmüll-/Windelsäcke (50 l, Gebühr: 2,50 €) werden weiterhin im Einwohnermeldeamt des Rathauses verkauft.

 

Ihre Gemeindeverwaltung Egenhofen

Ersatzfahrplan X732 Egenhofen - Pasing

Wir bitten um Beachtung!

Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/. 

Schöffenwahl 2023

Bewerben Sie sich jetzt!

Ihre Meinung ist wichtig. Ihr gesunder Menschenverstand gesucht. Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewerben Sie sich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Ihre Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Sie können daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht Sie haben. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne Ihr Engagement geht es nicht. Ist Ihr Interesse geweckt?

Falls Sie keines der Kriterien der Unfähigkeit und der nicht zu berufenden Personen gemäß Schöffenbekanntmachung erfüllen, dann schicken Sie uns bitte Ihre Vorschläge (Bewerbungsformular) bis zum 31. März 2023 an die Gemeinde Egenhofen, Unterschweinbach, Hauptstr. 37, 82281 Egenhofen oder geben Sie sie persönlich im Rathaus bei Frau Wörl, Zimmer Nr. 01 ab.

© https://schoeffenwahl2023.de

NEU: Geschichte(n) aus der Gemeinde Egenhofen

- Ausgabe 2022 -

Bereits zum 8. Mal stellt der Arbeitskreis Gemeindegeschichte seine "Geschichte(n) aus der Gemeinde Egenhofen" vor. 

Ein Schwerpunkt des Heftes liegt auf dem Thema "Schule": Aufkirchen und Oberweikertshofen, das Leben eines Lehrers sowie die Schulreform 1969. Zum Jubiläum des Wenigmünchner Kriegerdenkmals wird über die Umstände seiner Errichtung berichtet. Ein ausführlicher Bericht verdeutlicht die umfängliche Geschichte der Erweiterung der Marienkirche in Unterschweinbach.

Das Heft ist für 5,- Euro im Rathaus erhältlich.

Viel Spaß beim Schmökern !

Digitales Bauantragsverfahren 

Seit 01.10.2022 digitales Bauantragsverfahren möglich;

Bauanträge sind nunmehr beim Landratsamt einzureichen

„Seit dem 01.10.2022 können Bauanträge für den Landkreis Fürstenfeldbruck, mit Ausnahme der Städte Germering und Fürstenfeldbruck, auch digital eingereicht werden.

Über das BayernPortal ist es möglich, dass die Ersteller der Bauvorlagen, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Daten direkt in die Software des Bauamtes übergeben können. Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen ist seit dem 1. Oktober auf dem Internetauftritt des Landratsamtes unter Bau & Umwelt  – Bauamt – Bauverwaltung Online zu finden bzw. unter www.lra-ffb.de/bauverwaltung-online.

Die digitalen Serviceangebote sind für die am Verfahren Beteiligten leicht in der Anwendung, bedeuten ein hohes Maß an Transparenz und sollen mittelfristig zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Bauanträge können aber weiterhin noch in gewohnter Weise in Papierform und den bekannten Bauantragsmappen eingereicht werden.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von sämtlichen baurechtlichen Anträgen. Seit dem 01.10.2022 müssen alle Bauanträge – egal ob digital oder analog – beim Landratsamt eingereicht werden: 

Digital durch den Planfertiger über das BayernPortal, analog per Post, als Einwurf in den Briefkasten des Landratsamtes oder durch Abgabe im Bürgerservice-Zentrum des Landratsamtes.“

freepik - City Map

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