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Fragen rund ums Bauen

Wenn Sie ein Haus bauen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Baugenehmigung.

Welche Unterlagen Sie für das Baugenehmigungsverfahren einreichen müssen, finden Sie entweder auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr oder auf der Checkliste des Landratsamtes Fürstenfeldbruck.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck entscheidet als untere Bauaufsichtsbehörde über alle genehmigungspflichtigen Vorhaben. Insofern sind alle Anträge (Bauantrag, Vorbescheid, Genehmigungsfreistellung) direkt beim Landratsamt einzureichen.

Bauanträge können aber auch digital eingereicht werden. Über das BayernPortal können Entwurfsverfasser, die mit einer Bayern-ID ausgestattet sind, den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen direkt in die Software des Bauamtes übergeben. Der Online-Zugang zur digitalen Einreichung von Antragsunterlagen befindet sich auf der Homepage des Landratsamtes.

Wenn Sie oder Ihr Entwurfsverfasser Katasterauszüge benötigen, so erhalten Sie diese vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Dachau.

Die aktuellen Bodenrichtwerte erhalten Sie über den Gutachterausschuss in Fürstenfeldbruck. Die Abfrage der Bodenrichtwerte ist kostenpflichtig.

Ob sich Ihr Grundstück im Bereich eines Überschwemmungsgebietes befindet, können Sie sich online über den UmweltAtlas anschauen.

Für Fragen zur Bauwasserhaltung stehen Ihnen die Kollegen des Landratsamtes Fürstenfeldbruck zur Verfügung.

Wenn Sie wissen möchten, ob sich Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet bzw. was der Bebauungsplan regelt, so können Sie alle Bebauungspläne (und Flächennutzungspläne) im Freistaat Bayern über den BayernAtlas einsehen und herunterladen.

Haben Sie ein bereits bebautes Grundstück erworben oder sind auf der Suche nach den entsprechenden Plänen zu Ihrem Haus, so können Sie um Einsichtnahme in die Hausakten der Gemeinde Egenhofen bitten. Etwaige Anfragen senden Sie bitte an bauamt@egenhofen.de. Bitte beachten Sie, dass Sie (Mit-)Eigentümer des Grundstücks sein müssen oder die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer haben müssen, um Einsicht in die Hausakten nehmen zu können. Liegen uns keine oder nicht alle Unterlagen vor, lohnt es sich, auch beim Landratsamt Fürstenfeldbruck um Einsichtnahme zu bitten.  Je nach Baujahr (in der Regel älter als 20 Jahre) kann es sein, dass Unterlagen bereits vom Landratsamt an das Staatsarchiv übergeben worden sind. In diesem Fall können Sie sich auch an das Staatsarchiv München wenden.

Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes ebenfalls zur Verfügung! Lassen Sie uns Ihr Anliegen (gern auch mit Skizzen) einfach unter bauamt@egenhofen.de zukommen. Wir werden uns Ihrem Anliegen zeitnah annehmen und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Termins im Bauamt erst möglich ist, wenn Sie uns Ihr Anliegen im Vorfeld per E-Mail mitgeteilt haben.

Wenn Sie wissen möchten, was auf Ihrem Grundstück gebaut werden kann bzw. wie sich Ihre Vorstellungen am besten realisieren ließen, wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, z. B. einem Architekten. Der Entwurfsverfasser wird mit Ihnen erörtern, wie sich Ihre Ideen im Einklag mit den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. den Festsetzungen eines Bebauungsplans) bringen lassen. Ferner wird der Entwurfsverfasser für Sie die nötigen Unterlagen zusammenstellen.

Möchten Sie eine bauliche Anlage errichten, für die sie per Gesetz grundsätzlich keine Genehmigung brauchen (z. B. ein Gartenhaus, eine Luftwärmepumpe oder eine Terrassenüberdachung), empfiehlt es sich, die Errichtung trotzdem vorher mit dem hiesigen Bauamt abzuklären. Grund dafür ist, dass auch verfahrensfreie Vorhaben z. B. den Festsetzungen eines Bebauungsplans widersprechen können. Sollte das der Fall sein, benötigen Sie die Zustimmung der Gemeinde in Form einer isolierten Befreiung. Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gern unter bauamt@egenhofen.de zur Verfügung!